|
Der Vorstand erledigt die Geschäfte der DFG NRW, und wird von der Delegiertenversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und 2 Stellvertretern, von denen einer der Schatzmeister ist. Der Vorstand benennt bis zu 4 Referenten, desweiteren kann er zur intensiven Förderung und Durchführung bestimmter Aufgaben Beauftragte bestellen, die dem Vorstand nicht angehören, jedoch berechtigt sind, an dessen Sitzungen ohne Stimmrecht teilzunehmen. Mindestens ein Mal im Jahr findet eine Arbeitstagung des Vorstandes mit den Vorsitzenden der Bezirksgruppen statt. Dabei werden die Jahresplanung, Fragen der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bezirksgruppen und dem Landesverein sowie wichtige Angelegenheiten der Bundes-DFG, die die Belange des Landesvereins betreffen, erörtert. Stimmberechtigt sind der Landesvorstand, die Referenten, die Bezirksgruppenleiter oder deren Vertretung. Adressen der Vorständler auf der Seite Das Team
|